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Ich schließe wegen meines Ruhestandes die Praxis nach 31 Jahren zum Jahresende 2016. Aus diesem Grund nehme ich keine weiteren Patienten mehr an.

Wer kann bei mir behandelt werden

Ich behandele: Patienten aller Altersgruppen
Therapiefrequenz: abhängig von der ärztlichen Verordnung und dem Störungsbild

Öffnungszeiten

Täglich von 08:00 bis 18:15.

Wie kommen Sie zu einer Behandlung?

Zuerst müssen Sie sich bei einem der folgenden Ärzte untersuchen lassen.

  • Phoniater (Facharzt für Stimm- Sprech- und Sprachstörungen)
  • HNO-Arzt (evtl. mit Zusatz: Stimm- und Spracharzt)
  • Kinderarzt
  • Neurologe/Psychiater
  • Arzt für Allgemeinmedizin
  • Arzt für Innere Medizin
  • Kieferorthopäde
  • Zahnarzt
Er wird Ihnen bei medizinischer Bedürftigkeit eine Verordnung für logopädische Leistungen ausstellen, die für eine logopädische Behandlung erforderlich ist.

Die Vergabe der Termine richtet sich nach Dringlichkeit und einer evtl. Warteliste. Ich bitte um frühzeitige Anmeldung.

Kosten für die Behandlungen
Logopädische Therapie ist nach Verordnung durch einen Arzt eine Pflichtleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (mit 10 % Eigenbeteiligung und 10 € Praxisgebühr als Eigenleistung). Sie richtet sich nach den bestehenden vertraglich festgelegten Behandlungssätzen.

Privatpatienten können bei Ihrer Krankenkasse und Beihilfestelle erfragen, wie viel sie für die Therapie bezahlen. Die Behandlungskosten werden allerdings unabhängig vom Erstattungsbetrag der Krankenkasse oder Beihilfe kalkuliert. Auch Sie benötigen dazu eine ärztliche Verordnung.

Hausbesuche

Nur nach ärztlicher Verordnung und unter Berücksichtigung der Entfernung möglich. Bei einer bestehenden Warteliste bemühe ich mich um Behandlungsalternativen (Kollegen im Umkreis).